Standesamtliche Register gibt es im Linksrheinischen erst ab 1798, im Königreich Preußen erst ab 1874. Vorher war man auf kirchliche Register (Kirchenbücher) angewiesen.
Download: Geschichte_Kirchenbuecher.pdf
Standesamtliche Register gibt es im Linksrheinischen erst ab 1798, im Königreich Preußen erst ab 1874. Vorher war man auf kirchliche Register (Kirchenbücher) angewiesen.
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